Satzung - AFRIKABA - Kulturkreis e.V.

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Satzung
 
§1 Name und Sitz des Vereins
 
  1. Der im Jahr 2016 gegründete Verein führt den Namen
    AFRIKABA – Kulturkreis e.V.
    Er hat seinen Sitz in Kenzingen und wird in das Vereinsregister eingetragen. Geschäftsadresse ist in der Eisenbahnstr. 3 in 79341 Kenzingen.
    Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

 
§2 Vereinszweck
 
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im  Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke„ der Abgabenordnung.

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von
        -  Kunst und Kultur  und
        -  der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch Förderung von interkultureller Toleranz und Verständigung, durch die Zusammenführung der unterschiedlichsten Nationalitäten, bei kulturellen Veranstaltungen.
 
  • Interkulturelle Märkte
  • Kunst- und Kulturveranstaltungen (African Music Festival)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperationen mit Institutionen, die sich für dieselben Zwecke einsetzen
  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der     ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen.

  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

Designed by: R. Kofi • © 2017 - 2021 afrikaba - Kulturkreis e.V. | Impressum
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